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Bulgarien; amtliche Bezeichnung Republik Bulgarien ist eine Republik in Südosteuropa mit etwa 7,3 Millionen Einwohnern.
Die Republik Bulgarien liegt im Osten der Balkanhalbinsel. Bulgarien grenzt im Norden an Rumänien, im Westen an Serbien und Mazedonien, im Süden an Griechenland und die Türkei. Im Osten bildet das Schwarze Meer die natürliche Grenze. Hauptstadt und Regierungssitz der Republik Bulgarien ist Sofia. Weitere bedeutende wirtschaftliche, administrative und kulturelle Zentren sind die Städte Plowdiw, Warna, Burgas, Russe und Stara Sagora.
Das Territorium Bulgariens besteht zu zwei Dritteln aus den Tiefebenen, die durch die Flüsse Donau und Mariza mit ihren zahlreichen Nebenflüssen gebildet werden. Dazu wird es durch zwei große Gebirgsketten markiert: das Balkangebirge (bulg. Стара Планина/Stara planina = Altes Gebirge) und die Rhodopen. Die höchsten Erhebungen des Balkangebirges sind der Berg Botew (2376 Meter) und der Tschumerna (1536 Meter). Die nördlich des Balkangebirges gelegene Donautiefebene wird durch die Donau begrenzt, die hier die Staatsgrenze zu Rumänien darstellt. In ihr liegen die Städte Plewen, Razgrad, Russe und Schumen sowie Warna am Schwarzen Meer. Südlich des Balkangebirges erstreckt sich die Oberthrakische Tiefebene, auch Mariza-Ebene genannt. In diesem Mittelbulgarischen Becken finden sich die Städte Plowdiw und Stara Sagora sowie Burgas am Schwarzen Meer. Diese Ebene wird im Westen und im Süden durch die Rhodopen sowie die Gebirge Sakar und Strandscha im Süden begrenzt. Die höchste Erhebung der Rhodopen ist der Berg Großer Perelik (2191 Meter). Im Südwesten des Landes befinden sich mit dem Rila- und dem Pirin-Gebirge zwei weitere Hochgebirge mit Gipfeln zwischen 2000 und 3000 Metern Höhe, wobei der Berg Musala (2925 Meter) der höchste auf der gesamten Balkanhalbinsel ist.
Bulgarien verfügt über drei National-, (Rila, Zentrales Balkangebirge und Pirin), elf Naturparks und 55 Naturreservate. Das Land hat Anteile am Grünen Band Europas und liegt im Blauen Herz Europas.
Bulgarien hatte 2005 rund 7,72 Millionen Einwohner; die Bevölkerungsdichte lag bei 70 Einwohnern/km². Der Großteil der Bevölkerung lebt in den Städten südlich des Balkangebirges. Die Bevölkerungsentwicklung war in den vergangenen Jahren rückläufig, 2001 betrug sie −1,14 Prozent, Ende 2008–0,43 Prozent und Anfang 2011 −0,7 Prozent. Die Lebenserwartung liegt laut Weltgesundheitsorganisation für Männer bei 69 und für Frauen bei 76 Jahren.
Laut der Volkszählung von 2011 leben 7.364.570 Personen in Bulgarien. Im Zeitraum von 2001 bis 2011 verließen 175.244 Personen das Land und ließen sich in mehreren westeuropäischen Ländern nieder, vor allem jedoch in Spanien, Italien und Deutschland. In dieser Periode konnten nur zwei Provinzen Sofia-Stadt (+ 120.749 Personen) und Warna (+ 13.061 Personen) sowie nur vier Städte Sofia, Warna, Burgas und Weliko Tarnowo einen Bevölkerungszuwachs verzeichnen. In vier Provinzen (Sofia-Stadt, Burgas, Warna und Plowdiw) liegt die Bevölkerungszahl über 400.000. 39,2 Prozent der Bevölkerung leben in neun Gemeinden, die eine Einwohnerzahl von jeweils mehr als 100.000 Einwohnern aufweisen. In 60 Gemeinden liegt die Einwohnerzahl unter 6000. Der Volkszählung zufolge lebt die Bevölkerung Bulgariens in 255 Städten und 5047 Dörfern. 5.339.001 Personen, oder 72,5 Prozent der Einwohner, leben in Städten und 2.025.569, oder 28,9 Prozent auf dem Land. 33,6 Prozent der Bevölkerung leben in den sieben größten Städten.
Nach der Volkszählung 2011 sind 84,8 Prozent der Bevölkerung Bulgaren; 8,8 Prozent sind Türken (siehe: Balkan-Türken), 4,9 Prozent Roma. Außerdem leben Russen (9.978), Armenier (6.552), Walachen (3.684, im Norden Rumänen, im Süden Aromunen) und die muslimischen, bulgarisch sprechenden Pomaken in Bulgarien. Etwa ein Viertel bis ein Drittel der heutigen bulgarischen Bevölkerung sind Nachkommen von bulgarischen Flüchtlingen aus Makedonien (→ Makedonische Bulgaren) und Thrakien (→ Thrakische Bulgaren).
Trotz dieser Distanz nehmen diese Gruppen in reger Weise am gesellschaftlichen und politischen Leben des Landes teil. Beispielsweise war die Bewegung für Bürgerrechte und Freiheiten (DPS), die überwiegend von türkischstämmigen und muslimischen Bürgern unterstützt wird, zwischen 2001 und 2009 in zwei Koalitionsregierungen vertreten. Die türkische Minderheit ist laut der Volkszählung von 2001 besonders zahlreich in den Bezirken Kardschali, Rasgrad, Targowischte, Silistra und Schumen vertreten. Die Pomaken sind vor allem im Bezirk Smoljan anzutreffen. Als Reaktion auf den wachsenden Einfluss dieser Minderheiten formierte sich 2005 die nationalistisch orientierte Partei Ataka.
2009 gründeten überwiegend pomakischstämmige Bürger die Partei Progress und Wohlstand, da sie mit der Politik der DPS unzufrieden waren. Jedoch verbietet die Bulgarische Verfassung von 1991 (Artikel 11, Abs. 4) eine Gründung von Parteien auf ethnischer, rassischer oder religiöser Grundlage.
Die Roma gehören in Bulgarien zu den am stärksten von Marginalisierung betroffenen Bevölkerungsgruppen. Ihre soziale Lage ist von Armut, einem zumeist niedrigen Ausbildungs- und Erwerbsniveau sowie sozialer Stigmatisierung geprägt. Diese Lebenssituation hat sich durch den Transformationsprozess der 1990er Jahre verstärkt und trifft besonders die Roma-Frauen, die sowohl unter sozialer Perspektivlosigkeit als auch unter patriarchalen Familienstrukturen zu leiden haben.
15,3 Prozent der Bevölkerung sind unter 15 Jahre alt. Die Fertilitätsrate liegt etwa bei 1,3 Kindern pro Frau. Am jüngsten ist die Bevölkerung in den Provinzen Burgas (14,7 Prozent) und Sliwen (17,2 Prozent); am ältesten in den Provinzen Widin (26,5 Prozent der Bevölkerung), Montana und Gabrowo (beide 24 Prozent), Lowetsch (23,3 Prozent).
Nach Art. 3 der Verfassung von 1991 ist die Amtssprache Bulgarisch. Nach Art. 36 sind das Erlernen und der Gebrauch der bulgarischen Sprache das Recht und die Pflicht der bulgarischen Bürger. Bulgarische Staatsangehörige, deren Muttersprache eine andere Sprache ist, haben daneben das Recht, auch ihre Sprache zu erlernen und zu benutzen. Das Gesetz kann festlegen, in welchen Fällen nur die Amtssprache verwendet werden darf. Als Minderheitensprachen kommen Türkisch, Romani und Armenisch in Betracht. Dabei ist die in Bulgarien gesprochene türkische Sprache ein Dialekt, der sich stark vom Standard-Türkischen in der Türkei unterscheidet und durch das Bulgarische besonders im lexikalischen Bereich beeinflusst ist. In Bulgarien wird offiziell die kyrillische Schrift gebraucht.
Artikel 13 der bulgarischen Verfassung von 1991 garantiert die Konfessionsfreiheit, hebt jedoch das orthodoxe Christentum als „traditionelle Religion Bulgariens“ hervor. Die Autokephalie der Bulgarisch-Orthodoxen Kirche wurde bereits 927 durch das Patriarchat von Konstantinopel anerkannt. Die Verfassung schreibt weiter die Trennung von Staat und Religion vor und verpflichtet den Staat zu religiöser Neutralität und Parität.
21,8 Prozent der Befragten bei der Volkszählung 2011 beantworteten die Frage nach der Konfession nicht, wobei der Anteil der jüngeren Generationen überwog. 77,9 Prozent der Menschen, welche eine Antwort auf diese Frage gegeben haben, bezeichnen sich als Christen (4.374.135 Menschen). Demnach gehören die meisten der bulgarisch-orthodoxen Kirche (76 Prozent), der römisch-katholischen Kirche in Bulgarien (0,8 Prozent) und der Evangelischen Kirche (1,1 Prozent) an. Weitere 577.139 Menschen (10 Prozent) bezeichnen sich als Muslime. Bei der Volkszählung 2001 haben sich dagegen 83,9 Prozent der Bevölkerung als Christen und 12,2 Prozent als Muslime definiert. Außerdem gibt es eine rapide schwindende jüdische Minderheit (653 Mitglieder im Jahr 2001, 1992 noch 2580 gegenüber fast 50.000 im Jahr 1947). Dabei handelt es sich vor allem um sephardische Juden. Im deutschen Sprachraum am bekanntesten ist der Schriftsteller und Literaturnobelpreisträger Elias Canetti.
Die Religiosität und das Vertrauen in die Kirche sind in Bulgarien allerdings wesentlich geringer als zum Beispiel im Nachbarland Rumänien, was auch mit der inneren Zersplitterung der bulgarischen Kirche in Verbindung gebracht wird. So bezeichnen sich nur 52 Prozent der Bulgaren als religiös und nur 22 Prozent gehen mindestens einmal im Monat in die Kirche.
Das Parteiensystem, das nach der Verfassung von Tarnowo 1878 zum ersten Mal verankert wurde, kumulierte zwei sozialpolitische Konfliktlinien, die bis heute im politischen System Bulgariens präsent sind: zum einen den Konflikt zwischen rechten und linken, bzw. konservativen und liberalen Parteien, zum anderen zwischen pro-russischen und pro-westlichen Abgeordneten. Ein dritter Konflikt änderte sich von einem Stadt gegen Land, nach dem Balkankriegen 1912/13 und dem Ersten Weltkrieg, zu einem Konflikt Kapital gegen Arbeit, der ebenfalls bis heute besteht. Dafür entstand ein Konflikt Kirche gegen Staat in Bulgarien nicht, obwohl die Bulgarisch-Orthodoxe Kirche eine starke Position bei der Gründung des heutigen Bulgariens einnahm und wohl über eine hohe Legitimität verfügte.
Die Parlamentswahlen für die 42. Nationalversammlung fanden am 12. Mai 2013 statt. Die vormals teilweise eingeführte Mehrheitswahl (die bei der Wahl 2009 31 der 240 Abgeordneten bestimmt hatte) wurde 2012 abgeschafft.
Folgende vier Teilnehmer überwanden die Sperrklausel von 4%: die drei Parteien GERB, DPS, Ataka und die Koalition für Bulgarien. Zum ersten Mal sind im Narodno Sabranie weder die in den 1990er Jahren einflussreiche Partei SDS noch ihre Abspaltungen vertreten.
Nach Artikel 2 der bulgarischen Verfassung von 1991 gilt Bulgarien als „Einheitsstaat mit örtlicher Selbstverwaltung“, in dem keine autonomen Gebiete zugelassen sind. Der Verfassungsartikel 135 wiederum legt den staatlichen Aufbau in Gemeinden und Gebiete fest. Die grundlegende administrativ-territoriale Einheit ist die Gemeinde (Община/Obschtina), in welcher die Organe der örtlichen Selbstverwaltung die kommunalen Interessen vertreten und politisch gestalten. Die Bürger können sich an der Verwaltung der Gemeinde unmittelbar durch ein Referendum oder eine Vollversammlung der Einwohner beteiligen. Die Wahlen zu den Organen der örtlichen Selbstverwaltung (Gemeinderäten, Общински съвет/obschtinski sawet) finden alle vier Jahre statt, wobei der Bürgermeister (кмет/kmet) als Organ der Exekutive der Gemeinde direkt gewählt wird. Die Gemeinde hat ein Recht auf eigenes Eigentum und einen selbstständigen Haushalt; darüber hinaus hat sie den Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat.