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/// Telefonbuch Vereinigte Arabische Emirate




Telefonbuch Vereinigte Arabische Emirate

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Die Vereinigten Arabischen Emirate, kurz VAE, sind eine Föderation von sieben Emiraten im Südosten der Arabischen Halbinsel in Südwestasien. An der Küste des Persischen Golfes gelegen und mit Zugang zum Golf von Oman, grenzt das Land an Saudi-Arabien und Oman. Es besteht aus den Emiraten Abu Dhabi, Adschman, Dubai, Fudschaira, Ra’s al-Chaima, Schardscha und Umm al-Qaiwain. Die Hauptstadt der VAE ist Abu Dhabi, als zweitgrößte Stadt des Landes (nach Dubai) auch ein wichtiges Industrie- und Kulturzentrum. Vor der Unabhängigkeit 1971 waren die VAE wegen der Protektoratsverträge, die die einheimischen Herrscher im 19. Jahrhundert mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen hatten, als „Vertragsküste“ oder „Vertragsstaaten“ bekannt.

Das politische System gründet auf der Verfassung von 1971. Der Islam ist die offizielle Religion und Arabisch die offizielle Sprache. Das siebte Emirat Ra’s al-Chaimah kam 1972 dazu. Die VAE besitzen die siebtgrößten Ölvorkommen der Welt, sind eine der am weitesten entwickelten Volkswirtschaften des Nahen Ostens und eines der reichsten Länder der Welt mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt von $ 54.607. Das Land steht beim Human Development Index auf dem 40. Platz (Stand 2013). Der Internationale Währungsfonds klassifiziert die VAE als “high income developing economy”. Das Land ist Gründungsmitglied des Golf-Kooperationsrates sowie Mitgliedsstaat der Arabischen Liga, der Vereinten Nationen, der Organisation für Islamische Zusammenarbeit, der OPEC und der Welthandelsorganisation.

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Seit der Gründung der Vereinigten Arabischen Emirate im Jahre 1971 haben die Emirate ihre nationale Identität stetig weiterentwickelt und dabei von einem für die Region sehr hohen Maße an politischer Stabilität profitiert. Gemäß der provisorischen Verfassung von 1971 sind die VAE eine Föderation von sieben autonomen Emiraten. Im Mai 1996 genehmigte der Oberste Rat der Herrscher (Federal Supreme Council) Änderungen an der Verfassung, mit denen Abu Dhabi endgültig als Hauptstadt festgelegt und die vorher provisorische Konstitution als permanent verabschiedet wurde. Das Staatswesen wird vom Auswärtigen Amt Deutschlands als „patriarchalisches Präsidialsystem mit traditionellen Konsultationsmechanismen” definiert. Es handelt sich um eine Kombination aus traditionellen und modernen Elementen, wobei die Regierung versucht, einen starken Modernisierungskurs mit der Erhaltung der islamischen und regionalen Traditionen zu konsolidieren. Die Macht liegt jeweils bei einem der sieben Emire, die jeweils das höchste Amt eines Emirats bekleiden. Die einzelnen Emirate, die jeweils nach ihrer Hauptstadt benannt sind, genießen einen gewissen Grad an Autonomie. Die Thronfolge ist erblich. Politikwissenschaftlich handelt es sich daher um eine föderale konstitutionelle Erbmonarchie. Das Verwaltungssystem beinhaltet auf Bundesebene den Obersten Herrscherrat (Federal Supreme Council), das Bundeskabinett (Federal Cabinet), einen Ministerrat (Council of Ministers), ein Parlament, den Federal National Council, sowie eine unabhängige Judikative, an deren Spitze der Federal Supreme Court (das oberste Bundesgericht) steht. Die Mitglieder des Obersten Herrscherrates wählen untereinander einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten, die jeweils für fünf Jahre im Amt bleiben, bis eine Wiederwahl stattfindet. Der Herrscherrat hat sowohl legislative als auch exekutive Vollmachten. Er ratifiziert Bundesgesetze und Dekrete, gibt die Richtlinien der Politik vor, genehmigt die Nominierung des Premierministers und akzeptiert seinen Rücktritt. Auf Empfehlung des Präsidenten kann er den Premierminister auch seines Amtes entheben. Der Ministerrat und das Kabinett, in der Verfassung beschrieben als die „exekutive Behörde der Föderation”, hat die üblichen Ministerialressorts und wird vom Premierminister geführt, der wiederum vom Präsidenten in Absprache mit den anderen Mitgliedern des Obersten Herrscherrates gewählt wird. Der Premierminister (seit dem 4. Januar 2006 Muhammed bin Raschid Al Maktum), derzeit auch der Vizepräsident (das war nicht immer der Fall), schlägt dann eine Liste der Minister vor, die vom Präsidenten ratifiziert wird.

Die VAE sind Mitglied der Vereinten Nationen (UN), der Arabischen Liga, der Organisation der Islamischen Konferenz (heute: Organisation für Islamische Zusammenarbeit), des Golf-Kooperationsrates (GCC), der Organisation Erdöl exportierender Länder (OPEC) und der Organisation arabischer erdölexportierender Länder (OAPEC). In den 1970er Jahren wurde die Grenze zwischen Saudi-Arabien und den VAE verbindlich festgelegt. Allerdings wurde der genaue Grenzverlauf nie veröffentlicht, sodass nur die beiden Regierungen den genauen Verlauf kennen. 2004 hat sich Saudi-Arabien den Landkorridor, der bis dato das Emirat Abu Dhabi mit Katar verband, einverleibt. Dies hat immense Auswirkungen auf den Straßenverkehr zwischen Katar und VAE. Abgesehen von zeitraubenden Grenzkontrollen, können Frauen diese Strecke nun nicht mehr alleine ohne männlichen Fahrer zurücklegen, weil Frauen in Saudi-Arabien das Führen eines Kraftfahrzeuges nicht gestattet ist. Aus diesem Grund ist nun eine Brücke über das Meer zwischen den VAE und Katar im Gespräch. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein wichtiger Verbündeter der USA. Die Beziehungen zum Iran sind aufgrund dreier seit 1971 besetzter Inseln (Abu Musa) angespannt. 2008 erlaubte der Emir von Abu Dhabi Frankreich, einen Flottenstützpunkt einzurichten und die Errichtung zweier französischer Kernreaktoren wurde vereinbart.

Die Streitkräfte der Vereinigten Arabischen Emirate (Union Defense Force, UDF) umfassen 50.500 Soldaten (Stand 2005) und setzen sich aus Heer (44.000 Mann), Marine (2500 Mann) und Luftstreitkräfte (4000 Mann + 1 Frau) zusammen. In absoluten Zahlen lässt sich die Größe der Streitkräfte der VAE mit der Größe der Streitkräfte der Niederlande oder Kanadas vergleichen. Der Eintritt in die Armee ist freiwillig; es gibt keine Wehrpflicht. Das Personal ist zu 70 % einheimisch. Maryam al Mansouri ist die erste Kampfpilotin der VAE-Streitkräfte, was international für Aufsehen sorgte. Oberbefehlshaber der UDF ist der Herrscher von Abu Dhabi, Scheich Chalifa bin Zayid Al Nahyan. Im Tagesgeschehen wird die Armee vom Kronprinzen Abu Dhabis, Scheich Muhammad bin Zayid Al Nahyan, befehligt. Verteidigungsminister ist Scheich Muhammad bin Raschid Al Maktum, der Herrscher von Dubai. In der Verteidigungspolitik der VAE kommt den USA eine zentrale Rolle zu. Ein 1996 ratifiziertes Abkommen erlaubt ihnen die Aufbewahrung von militärischem Material und die Nutzung von Flugplätzen. Die USA sind neben Frankreich auch einer der Hauptwaffenlieferanten. Soldaten und Offiziere aus den VAE üben regulär in US-amerikanischen Militäreinrichtungen. Im Jahr 2003 wurde im Al-Dhafra Luftwaffenstützpunkt gemeinsam mit den USA, Großbritannien und Frankreich ein Air Warfare Centre eingerichtet

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben eine duale Rechtsordnung aus weltlichem und islamischem Recht. Während die Verfassung der VAE zwar das islamische Recht, die Schari'a, als Hauptrechtsquelle nennt, spielt diese laut dem Auswärtigem Amt in der praktischen Anwendung des Zivilrechts keine Rolle, mit Ausnahme von familienrechtlichen Angelegenheiten. Zugleich basiert das weltliche Recht insofern auf der Schari'a, als alte und neue Gesetze stets auf ihre Kompatibilität mit dem islamischen Recht geprüft werden und mit diesem vereinbar sein sollten. Laut Information der deutschen Auslandsvertretung in Dubai sind bei zivilrechtlichen Fragen die „relevanten Rechtsquellen in der Reihenfolge ihrer Bedeutung” demnach: „1. Verfassung, 2. Bundes- und Emiratsgesetzgebung, 3. Schari'a, 4. Handelsbräuche und Praxis.” Die Unabhängigkeit der Judikative in Fragen des Zivil-, Straf- und Öffentlichkeitsrechts ist in den VAE verfassungsrechtlich festgesetzt. In legislativen und exekutiven Fragen ist der Oberste Herrscherrat, bestehend aus den Herrschern der sieben Emirate, auf Bundesebene die höchste Autorität. Höchste gerichtliche Instanz im Staat ist das Hohe Bundesgericht der Union (High Federal Court of the Union). Dieser besteht aus einem Oberanwalt, dem Chief of Justice, und nicht mehr als fünf Richtern, die vom Präsidenten ernannt werden. Das Hohe Bundesgericht ist dazu befugt, die Rechtsprechung zu überprüfen; auch kann es in Streitigkeiten zwischen Bund und Emiraten oder zwischen den Emiraten schlichten bzw. Urteile fällen. Nicht zuletzt ist das Bundesgericht dazu befugt, rechtliche Verstöße und Fehlverhalten seitens der Kabinettmitglieder und hoher Regierungsbeamter zu verfolgen und zu ahnden. Die föderative Rechtsordnung besteht aus mehreren Bundesgerichten (Federal Courts) erster Instanz. Diese sind verantwortlich für Angelegenheiten innerhalb deren territorialen Kompetenzbereich bzw. Angelegenheiten, die gemäß Verfassung für sie vorbehalten sind. Die von diesen Bundesgerichten gefällten Urteile können in den nächsthöheren Gerichten, den Federal Appellate Courts (Bundesberufungsgericht) und in letzter Instanz dem High Federal Court (Hohes Bundesgericht, siehe oben), angezweifelt werden. Eine Ausnahme bilden hierbei die Emirate Dubai und Ra’s al-Chaima, deren lokale Gerichte juristische Kompetenzbereiche verantworten, die nicht zwingend zu den Bundesgerichten gehören

In den VAE gibt es ein stark an den Interessen der Arbeitgeber orientiertes Arbeitsrecht, das die meisten Aspekte, wie Arbeitszeiten, Ausscheiden aus dem Unternehmen und Kündigungsrecht regelt. Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Arbeitsministeriums. Die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung wird jeweils für drei Jahre, seit 2011 nur noch für zwei Jahre, erteilt und kann erneuert werden. Sie gilt für einen bestimmten Arbeitsplatz, kann jedoch beim Arbeitgeberwechsel mit dessen Einverständnis auf einen anderen Arbeitsplatz übertragen werden. Die normale Arbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag bei sechs Tagen in der Woche, d. h. 48-Stunden-Wochen sind die Regel. Im Einzelhandel sowie Gaststätten- und Hotelgewerbe können diese Arbeitszeiten aber durchaus auf neun Stunden pro Tag ausgeweitet werden. Im Gegensatz dazu werden in zum Beispiel körperlich anstrengenden Jobs die Arbeitszeiten oft verkürzt und in Schichten aufgeteilt, dies ist besonders im Baugewerbe üblich. In Regierungsbehörden, die relativ viele Einheimische beschäftigen, ist eine 35-Stunden-Woche die Regel. Wie in vielen muslimisch geprägten Ländern ist der Freitag frei. Traditionell bestand das Wochenende für Büroangestellte aus Donnerstagnachmittag und Freitag. Mittlerweile wird aber immer häufiger eine Fünf-Tage-Woche eingeführt, wobei dann Freitag und Samstag frei sind. Während des Ramadans werden die regulären Arbeitszeiten bis auf zwei Stunden pro Tag reduziert. Ansonsten sind zum Teil auch unbezahlte Überstunden nicht selten. Es gibt zehn gesetzliche Feiertage pro Jahr. Hinzu kommen Urlaubstage, deren Anzahl von der Beschäftigungszeit abhängt. Wer zwischen sechs und zwölf Monaten arbeitet, bekommt monatlich zwei Tage dazu. Wer länger als ein Jahr beschäftigt ist, erhält ab dem zweiten Jahr 30 Tage bezahlten Urlaub zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen, Krankheitsurlaub sowie (für Frauen) Mutterschutz und Erziehungsurlaub.

Gewerkschaften gibt es in den VAE nicht, die Koalitionsfreiheit für Arbeitnehmer und die betriebliche Mitbestimmung sind unbekannt. Im Streitfall zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber fungiert das „Ministry of Labour and Social Affairs“ (Ministerium für Arbeit und Sozialordnung) als „Schiedsrichter“ und versucht zu vermitteln. Falls diese Bemühung nach Ansicht einer der Parteien erfolglos bleibt, kann das Verfahren vor Gericht gehen. Streiks sind in den VAE verboten, begrenzte Arbeitsniederlegungen z. B. wegen ausbleibender Löhne oder groben Verstößen gegen die Arbeitsnormen hat es jedoch schon gegeben. Die Vereinbarung einer Probezeit ist in den VAE üblich. Drei Monate nach erfolgreicher Probezeit beginnt das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bereits nach 90 Tagen Arbeitsausfall steht dem Arbeitgeber jedoch ein Kündigungsrecht zu. Nur im Emirat Abu Dhabi gibt es eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht, Dubai plant deren Einführung. Da es in den VAE keine Arbeitslosen- und Rentenversicherungspflicht gibt, muss hier jeder Arbeitnehmer selbst privat vorsorgen.


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