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Telefonbuch Bhutan

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Das Königreich Bhutan ist ein Binnenstaat in Südasien. Das Land ist zudem Gründungsmitglied der Südasiatischen Vereinigung für regionale Kooperation (SAARC). Bhutan liegt in Südasien und grenzt im Süden an die indischen Bundesstaaten Sikkim, Westbengalen, Assam und Arunachal Pradesh (von Westen nach Osten) sowie im Norden an Tibet (China). Die Oberflächengestalt Bhutans ist vom Himalaya geprägt. Über 80 Prozent des Landes liegen über 2000 m Höhe. Das Land hat mit 38.394 km² etwa die Größe der Schweiz. Mehr als zwei Drittel des Königreiches Bhutan sind bewaldet.

Das Land gliedert sich in drei Landschaften: Im Süden, an der indischen Grenze, verläuft die Ebene von Duar, eine schmale Niederung, die zu den Ausläufern des Ganges-Brahmaputra-Tieflandes gehört. Nördlich davon steigt das Land steil an. Die 2000 bis 3000 m hohen Berge des Vorderhimalaya sind das Hauptsiedlungsgebiet. An der Grenze zu Tibet liegt die Hochgebirgsregion Lunana. Höchster Berg des Landes ist der 7554 m hohe Kula Kangri. Dessen wahrscheinlich 7570 m hoher Nachbar Gangkhar Puensum ist der weltweit höchste Berg, der noch nie von einem Menschen bestiegen wurde. Seine Höhe und Landeszugehörigkeit sind umstritten.

Telefonauskunft Bhutan Übersicht
Nach Angaben der Regierung hat Bhutan 1,2 Millionen Einwohner. Die Bevölkerung Bhutans setzt sich aus drei Gruppen zusammen: den im westlichen Hochland lebenden, im Mittelalter aus Tibet eingewanderten Ngalongs, einer Schicht, der auch das Königshaus angehört, und den im östlichen Bergland lebenden, ethnisch den Bergstämmen Nord-Ost-Indiens nahestehenden Sarchops, wobei beide Gruppen durch ihre Zugehörigkeit zum Buddhismus verbunden sind, sowie als dritte Gruppe den im Tiefland an der indischen Grenze überwiegenden Süd-Bhutanern (nepalesische Bhutaner oder Lhotshampas). Etwa drei Viertel der Bevölkerung gehören zum tibetischen Völkerkreis. Die Lebenserwartung liegt im Durchschnitt bei ca. 67,88 Jahren. Die Nepalesen hatten sich bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts im Süden Bhutans angesiedelt, und zwar zunächst mit Einwilligung der Regierung, die auf zusätzliche Arbeitskräfte angewiesen war. Im Jahre 1958 wurden die Grenzen geschlossen. Ein Staatsbürgerschaftsgesetz aus demselben Jahr eröffnete den in Südbhutan ständig lebenden ethnischen Nepalesen die Möglichkeit, formelle Staatsbürgerschaft in Bhutan zu erwerben. Auch nach 1958 sind gleichwohl weitere Nepalesen in den Süden Bhutans eingewandert. Der Bevölkerungszufluss, insbesondere aus dem dichtbesiedelten Nepal, aber auch aus Indien, war nicht zu kontrollieren. Eine Volkszählung im Jahr 1980 ergab ein Anwachsen des nepalesischen Bevölkerungsanteils auf über 50 Prozent. Dies löste in der herrschenden Schicht Bhutans die Befürchtung aus, dass die traditionelle tibeto-buddhistische Kultur des Landes überfremdet und die Monarchie durch eine von der nepalesischen Bevölkerungsgruppe getragene Demokratie gefährdet werde. Im Jahre 1985 wurde ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz erlassen, das die Anerkennung als bhutanische Staatsangehörige vom erneuten Nachweis des ständigen Wohnsitzes vor dem 31. Dezember 1958 abhängig machte. Auch materiell-rechtlich nahm das Gesetz von 1985 einen rückwirkenden, belastenden Eingriff in die Staatsbürgerstellung vor. Dadurch wurde eine große Anzahl der nepalesischen Volkszugehörigen in plötzliche Beweisnot gebracht; für sie bestand die Gefahr, zu Ausländern und illegalen Einwanderern erklärt zu werden.

Seit 1988 betreibt die Regierung eine Politik der kulturellen Assimilierung. Diese, auch als „Bhutanisierung“ bezeichnete Politik, bestand in einer verstärkten Betonung des Staatsgrundsatzes von tsa wa sum (Einheit der drei Elemente: König, Regierung und Königreich oder Land) und der Auferlegung kultureller Assimilationspflicht an die Ngalong-Traditionen in Gestalt eines Gebots, den herkömmlichen Verhaltenskodex der herrschenden Gruppe zu befolgen, die nationale Kleidung der ethnischen Bhutaner zu tragen und die Sprache der Ngalongs als alleinige Amtssprache zu benutzen. In der folgenden Zeit kam es zu erheblichen Unruhen in Südbhutan, denen die Regierung mit einem verstärkten Einsatz von Armee und Polizei begegnete. Seit Mitte 1991 begann eine Kampagne der Einschüchterung und Vertreibung, entweder mit der Behauptung fehlender oder nicht nachweisbarer Staatsangehörigkeit oder unter Abnötigung „freiwilliger“ Auswanderungserklärungen. Eine große Anzahl der nepalesischen Volkszugehörigen – insgesamt etwa 100.000 – flüchteten nach Nepal, wo sie in Flüchtlingslagern leben. Die im Exil lebenden Bhutaner nepalesischer Volkszugehörigkeit gründeten 1990 die Bhutan Peoples Party (B.P.P.), die die Interessen der Südbhutaner vertritt. Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung in Südbhutan in den Jahren 1990 bis 1992 wurde Mitgliedern und Sympathisanten der B.P.P. ein sogenanntes „NOC“ (No Objection Certificate), das für den Zugang zu Schulen, höherer Bildung und Berufen des öffentlichen Dienstes erforderlich ist, verweigert. Im Februar 1992 wurde diese Praxis wieder aufgegeben. Mitglieder und Anhänger der B.P.P. wurden inhaftiert und auch misshandelt. In einigen hundert Fällen konfiszierten Regierungstruppen den Grundbesitz von Personen, die als Staatsfeinde eingestuft wurden, brannten ihre Häuser nieder oder verwüsteten sie.

35 % der Bevölkerung leben in Städten; über 60 % der Einwohner leben von der Landwirtschaft. Die größten Städte sind (Stand 31. Mai 2005): Thimphu (79.185 Einwohner), Phuentsholing (20.537 Einwohner), Gelephu (9.199 Einwohner) und Wangdue (6.714 Einwohner). Über die Geschichte der ursprünglichen Bewohner des Landes, die Thepu, liegen keine schriftlichen Aufzeichnungen vor. Belegt ist, dass im 8. Jahrhundert n. Chr. indische Missionare den Buddhismus in das damals hinduistische Feudalfürstentum brachten, das im folgenden Jahrhundert unter tibetische Herrschaft geriet. Die indisch-hinduistischen Einflüsse wurden gewaltsam beseitigt und der Buddhismus in Gestalt des tibetischen Lamaismus im 12. Jahrhundert zur Staatsreligion erklärt. Damals entstanden viele Klöster, die zu Stützen der feudalen Gesellschaft wurden. Aus der Mischung von Thepu und Tibetern entwickelte sich das Volk der Bhotija.

Shabdrung Ngawang Namgyel, der nach Bhutan flüchten musste, da seine Anerkennung als Wiedergeburt des Pema Karpo (pad-ma dkar-po) von dem Tsang Desi abgelehnt wurde, gelang während seiner Herrschaft ab 1616 die Einigung der bis dahin unabhängigen Fürstentümer des Landes zu einem theokratischen Reich. Der in Tibet geborene religiöse Würdenträger wird als der Gründer des Staates und als Stifter bhutanischer Identität angesehen. Mit seinen kulturellen Errungenschaften – er gliederte alle Regionen des Landes in ein schriftlich verwaltetes Reich – legte er den Grundstein zur heutigen bhutanischen Gesellschaft. Der Staat erhielt den bis heute gültigen Namen Druk Yul (Land der Drachen). Nach seinem Tod 1651 geriet das Land in Anarchie, wehrte sich jedoch erfolgreich 1710 und 1730 gegen Angriffe durch die verbundenen tibetisch-mongolischen Truppen. Die Staatsgewalt wurde formell zwischen einem geistlichen Oberhaupt (rgyal-tshab; von britisch-indischen Autoren als Dharma Raja bezeichnet) und einem weltlichen Oberhaupt (sde srid phyag-mdzod, von britisch-indischen Autoren als Deb Raja bezeichnet) geteilt, praktisch lag sie aber in den Händen der Priester (Lamas). Diese stellten die Statthalter (Pönlop), die die Steuern und Abgaben von den Bauern eintrieben und die Gerichtsbarkeit ausübten. Zwischen den feudalen Machtgruppen kam es immer wieder zu Kämpfen, in die sich von Tibet aus sowohl der Dalai Lama als auch der Penchen Lama einmischten. 1772 begann der fast hundertjährige Grenzkonflikt mit der britischen Ostindien-Kompanie. Nach der Eroberung Assams im Jahre 1826 erstrebte die britische Kolonialmacht die direkte Kontrolle der Grenzpässe und okkupierte 1864 und 1865 (Vertrag von Sinchula) den Bezirk Dewangiri und andere Gebiete Bhutans. Mit britischer Unterstützung riss 1895 der Statthalter Ugyen Wangchuk die Herrschaft an sich. 1907 wurde er in Punakha zum König gewählt und führte die erbliche Maharadschawürde ein (Wangchuk-Dynastie). Im Vertrag von 1910 erkannte Großbritannien formell die Unabhängigkeit Bhutans an, behielt sich aber die Kontrolle der Außenpolitik vor. Am 8. August 1949 schloss Bhutan mit Indien einen Freundschaftsvertrag, demzufolge Indien die außenpolitischen Beziehungen Bhutans wahrnimmt und Wirtschaftshilfe (Bau von Straßen und Kraftwerken) leistet. Ein indischer politischer Resident hatte seinen Sitz in Gangtok (Sikkim). Gegen die gemäßigten Reformen des Königs Jigme Dorje Wangchuck (Regierungszeit 1952–1972) und dessen Anlehnung an Indien richtete sich eine von Offizieren und Beamten geführte Verschwörung (5. April 1964 Ermordung des Ministerpräsidenten Jigme Dorji; 1. August 1965 fehlgeschlagenes Attentat auf den König).

Im November 1964 übernahm der König die gesamte Staatsgewalt. Das 1953 geschaffene Parlament (Tsongdu) erhielt 1968, als Bhutan konstitutionelle Monarchie wurde, gewisse Gesetzgebungsrechte. Der königliche Rat und der Ministerrat bilden die Exekutive. Politische Parteien blieben bis 2007 verboten. Unter König Jigme Dorje Wangchuk wurden die Privilegien der Lamas eingeschränkt und Maßnahmen zum Abbau der feudalen Verhältnisse eingeleitet (Abschaffung der Leibeigenschaft, Vorbereitung einer Landreform zur Beschränkung des Großgrundbesitzes auf 120 Hektar, Beginn staatlicher Fünfjahrespläne, Entwicklung des Bildungswesens, Verleihung des Bürgerrechts an den nepalesischen Bevölkerungsteil). Am 12. Februar 1971 erlangte Bhutan die völkerrechtliche Anerkennung (Aufnahme in die Vereinten Nationen) der de facto schon zuvor bestehenden Eigenstaatlichkeit. Nach dem Tode Jigme Dorje Wangchuks 1972 wurde Kronprinz Jigme Singye Wangchuck zum neuen König ausgerufen, seine offizielle Krönung erfolgte erst am 2. Juni 1974. 1981 erfolgte die Ausweisung tibetischer Flüchtlinge, die eine Annahme der bhutanischen Staatsbürgerschaft ablehnten.

Politischer Widerstand gegen ein im Jahre 1985 eingeführtes Staatsbürgerschaftsgesetz war 1990 der Grund für die Unruhen und die Vertreibung von mehr als 100.000 nepalesischen Bhutanern (Lhotshampas) aus Südbhutan nach Nepal. Im August 1998 beschränkte König Jigme Singye Wangchuck gegen den Willen des Parlaments seine eigene Macht und unterstellte sich der Autorität des Parlaments. Für 2008 verkündete der König die Einführung einer Verfassung, mit dem Ziel, Bhutan zu einer demokratisch-konstitutionellen Monarchie zu machen. Seitdem sollten sich im Land politische Parteien konstituieren dürfen und das Land wird von gewählten Volksvertretern regiert werden. Der König selbst hatte angekündigt, mit Einführung der Verfassung zurückzutreten. Überraschend dankte König Jigme Singye Wangchuk, der das Land seit der Unabhängigkeit autokratisch regiert hatte, jedoch schon am 14. Dezember 2006 im Alter von 51 Jahren zugunsten seines Sohnes Jigme Khesar Namgyel Wangchuck ab. Gründe für den ursprünglich erst für 2008 vorgesehenen Wechsel wurden nicht bekannt. In seiner ersten Ansprache erklärte der 26-jährige König, die demokratische Entwicklung des Landes voranbringen zu wollen. Die erste Auslandsreise des neuen Königs führte im Februar 2007 nach Indien, wo ein revidierter Freundschaftsvertrag abgeschlossen wurde, wodurch Bhutan nun außenpolitisch und rüstungswirtschaftlich voll souverän wurde. Am 6. November 2008 wurde Jigme Khesar Namgyel Wangchuk zum 5. Drachenkönig gekrönt. Zukünftig sollen alle Könige an ihrem 65. Geburtstag die Krone an den Thronfolger abgeben.


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