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Die Bankleitzahl (BLZ) ist in Deutschland und Österreich eine Kennziffer zur eindeutigen Identifizierung eines Kreditinstituts. Die Bankleitzahl besteht in Deutschland immer aus acht Ziffern, in Österreich aus fünf Ziffern. In der Schweiz und in Liechtenstein hat die Bankclearing-Nummer (BC-Nummer) dieselbe Bedeutung. Die Bankleitzahl ist bei vielen Geschäftsvorfällen im Zahlungsverkehr anzugeben (z. B. Überweisung).
Die Bankleitzahl wurde in Deutschland 1970 eingeführt und ist in der Regel gleichzeitig die Kontonummer des Kreditinstitutes bei der Deutschen Bundesbank (bankleitzahlgebundenes Bundesbank-Girokonto). Bei diesen Girokonten weist die Ortsnummer im Regelfall auf die kontoführende Filiale der Deutschen Bundesbank hin.
Die erste Stelle der Bankleitzahl bezeichnet grundsätzlich das Clearing-Gebiet, in dem das Kreditinstitut seinen Sitz hat, die Gebiete teilen sich wie folgt ein:
1: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
2: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
3: Nordrhein-Westfalen, Landesteil Rheinland
4: Nordrhein-Westfalen, Landesteile Westfalen und Lippe
5: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
6: Baden-Württemberg
7: Bayern
8: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Die Stellen eins bis drei der Bankleitzahl bilden die Ortsnummer, die einen Bankplatz (Ort der Filiale der Deutschen Bundesbank) sowie den zugehörigen Bankbezirk (Bankplatz und das angrenzende Gebiet) kennzeichnet (früher LZB-Platz genannt). Die ersten vier Stellen einer neuen Bankleitzahl werden von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Das Kreditinstitut legt die institutseigene Nummerierung (Stellen fünf bis acht der Bankleitzahl) – in Absprache mit der Deutschen Bundesbank – grundsätzlich selbst fest. Zusätzliche Bankleitzahlen für Kreditinstitute zur getrennten Abwicklung des Zahlungsverkehrs bestimmter Geschäftsfelder mit bedeutendem Zahlungsverkehr erhalten eine von der Bankleitzahl in den Stellen sieben und acht abweichende Nummerierung. Für die Deutsche Postbank AG sind in den Stellen vier bis sechs ihrer Bankleitzahl stets die Ziffern „100“ vorgesehen, die für andere Kreditinstitute nicht vergeben werden. Die letzten beiden Stellen ihrer Bankleitzahlen entsprechen den ersten beiden Stellen der alten (!) Postleitzahlen der jeweiligen Niederlassungen (z.B. 46 für Dortmund oder 67 für Ludwigshafen).
Kreditgenossenschaften ohne bankleitzahlgebundenes Bundesbank-Girokonto führen in ihrer Bankleitzahl die gleiche Orts- und Bankengruppennummer wie die für sie zuständige genossenschaftliche Zentralbankniederlassung. Zur Unterscheidung ist in diesen Fällen als einheitliches Kennzeichen an der fünften Stelle die Ziffer neun reserviert. Diese Sonderregelung gilt jedoch nur in den Clearing-Gebieten zwei bis sieben.
Nach der Wiedervereinigung wurden den in den fünf neuen Bundesländern ansässigen Kreditinstituten die Bankleitzahl nach einem modifizierten Schema zugeteilt. Grund hierfür war, dass in der DDR die Kontonummer schon eine Form der Bankleitzahl enthielt.
Die Systematik der Kontonummern war in der DDR einheitlich für alle Kreditinstitute definiert: xxxx-xx-xxxxxx (Beispiel 5121-10-123456): Die ersten drei Stellen definierten den Ort (z. B. 512 = Radebeul), die vierte Stelle das Kreditinstitut (z. B. 1 = Staatsbank der DDR), die fünfte Stelle kennzeichnete die Kontoart (z. B. 1 = Kontokorrentkonto), die sechste Stelle die Prüfziffer, die siebte bis zwölfte Stelle die eigentliche Kontonummer (ein- bis sechsstellig). Beispiel: Eine Kontonummer der Form 4962–4x-xxxxxx sagte aus, dass das Girokonto bei der Kreissparkasse Bautzen (4962) geführt wurde.
Nach der Wiedervereinigung wurden nach dem oben beschriebenen Schema (Clearing-Gebiet, Bankengruppe) die Stellen 1–4 der bundesdeutschen BLZ gebildet, daran wurde die DDR-BLZ angehängt. Es entstand also beispielsweise für die Kreissparkasse Bautzen die BLZ 85054962, wurde jedoch in 855 500 00 geändert.
Die österreichischen Bankleitzahlen genannten Clearingnummern sind fünfstellig. Eine Ausnahme bildet die Republik selbst; die Zahlungsverkehrsstelle der Republik Österreich, deren Konten von der BAWAG P.S.K. verwaltet werden, erhielt mit der BLZ 1000 eine vierstellige Clearingnummer. Die Österreichische Nationalbank verfügt über diverse Bankleitzahlen mit lediglich drei Stellen. Auf der Internetseite der Oesterreichischen Nationalbank können die Bankleitzahlen im Kreditinstitutsverzeichnis gesucht werden. ie Schweizer Clearingnummern heißen „BC-Nummern“ und sind bis zu fünf Ziffern lang. Sie werden im Auftrag der Schweizerischen Nationalbank durch die Firma SIX Interbank Clearing vergeben.
Im Zuge der Internationalisierung wird die Bankleitzahl mit der Kontonummer zur sogenannten International Bank Account Number (IBAN) zusammengefasst. Diese muss z. B. für die EU-Überweisung gemeinsam mit der SWIFT-Adresse (auch BIC bzw. Business Identifier Code) angegeben werden. Die Angabe der BIC entfällt aber bereits im nationalen Zahlungsverkehr, bei Auslandsüberweisungen voraussichtlich ab 1. Februar 2016.
In einer deutschen IBAN ist die Bankleitzahl hinter den ersten vier Zeichen („DE” und Prüfziffern) enthalten, bei einer österreichischen IBAN entsprechend „AT” und Prüfziffern und bei einer schweizer IBAN „CH” und Prüfziffern.
Die deutschen Bankleitzahlen werden in der Bankleitzahlendatei der Bundesbank auf die BICs der deutschen Kreditinstitute abgebildet, allerdings kann es zu einem BIC mehrere Bankleitzahlen (siehe z. B. BIC „SCFBDE33XXX“) und zu einer Bankleitzahl mehrere BIC (siehe z. B. BLZ „87070000“) geben. Für den Zahlungsverkehr relevant sind jedoch nur die Datensätze mit Merkmal „1“ im Feld 2, bei diesen ist die Bankleitzahl immer eindeutig.